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Verband

Geschichte

Artiligno vereint die vier kunsthandwerklichen Berufe mit zwei Fachrichtungen, der Holzbildhauerei, Drechslerei, Korb- und Flechtwerkgestaltung, Küferei sowie Weissküferei. Diese Berufe waren bisher als eigenständige Verbände unter dem Dach der Interessengemeinschaft Kunsthandwerk Holz IGKH) vereint, welche seit 20 Jahren ihre Berufsbildung koordinierte und gemeinsam gegenüber Bund und Kantonen auftrat.

Angesichts wachsender Herausforderungen für Kleinstberufe entschieden sie gemeinsam: Es ist Zeit für etwas Neues. Anfang 2024 nahm ein gemeinsames Strukturprojekt Fahrt auf, das in drei Phasen die künftige Zusammenarbeit auf eine tragfähige Basis stellen sollte. Das Vorhaben wurde vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) finanziell unterstützt.


Im August 2025 erhielt der neue Verband seinen Namen: «Artiligno» – gewählt aus zahlreichen Vorschlägen der Verbände.
Am 21. März 2026 haben alle Verbände an ihren Generalver-sammlungen den Fusionsvertrag einstimmig genehmigt.
Und seit der Gründungsversammlung vom 8. Mai 2026 ist es offiziell: Artiligno ist da – eine starke Gemeinschaft und lebendige Plattform für das Kunsthandwerk Holz in der Schweiz.

Artiligno bewahrt das Erbe der Holzkünste, fördert den Nachwuchs und sichert die Aus- und Weiterbildung. Sie vertritt ihre Interessen gegenüber Behörden, Politik und Öffentlichkeit. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass traditionelles Handwerk lebendig bleibt und eine Zukunft hat.

Organisation

Artiligno ist ein Verein nach Schweizer Recht mit den drei Organen Vorstand, Mitgliederversammlung und Revision.

An der Spitze steht der Vorstand mit mindestens fünf Personen, die idealerweise die verschiedenen Berufe des Verbandes vertreten. Er kümmert sich ums Strategische wie ums Operative und wird von einer Geschäftsstelle unterstützt.


Das oberste Organ ist die Mitgliederversammlung – sie trifft die grossen Entscheidungen, wählt den Vorstand und gibt die Richtung vor.

Für konkrete Projekte und Berufsthemen gibt es Fachgruppen. Diese stellen sich freiwillig zusammen und organisieren sich selbständig.

Organigramm

Organigramm

Statuten

Hier findest du die Statuten von Artiligno, wie sie an der Gründungsversammlung vom 8. Mai 2026 genehmigt wurden.

Jahresberichte

Der Verein ist so jung, dass er sich noch im ersten Jahr befindet.
Wir freuen uns schon, auf dieses erste Jahr zurückzublicken.

Bis dahin stehen die Jahresberichte der IGKH zum Nachlesen zur Verfügung.

Jahresbericht

2027

Jahresbericht

2026

Jahresbericht IGKH

2025

Berufsbildungsfonds

Gute Ausbildung kostet – und soll nicht allein auf den Schultern der Lehrbetriebe lasten. Deshalb betreibt Artiligno einen eigenen Berufsbildungsfonds BBF, der die Kosten für überbetriebliche Kurse und weitere Ausbildungsmassnahmen auf alle Betriebe der Branche verteilt.

Diese Möglichkeit ergibt sich aus Art. 60 Abs. 40 des Berufsbildungsgesetzes, der eine Allgemeinverbindlicherklärung vom BBF ermöglicht. Dies bedeutet, dass auch nichtorganisierte Betriebe zum Einzahlen in den Fond verpflichtet werden können. Am 1. Mai 2015 ist der Berufsbildungsfonds IGKH gemäss Allgemeinverbindlicherklärung vom Bundesrat am 31. März 2015 in Kraft getreten.

Mit der Gründung von Artiligno wurde das Reglement angepasst und der Fond weitergeführt. Der Berufsbildungsfonds Artiligno soll gemäss Absprache mit dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation per 1.1.2027 allgemeinverbindlich erklärt werden. Der Berufsbildungsfonds hat eine eigene Fondskommission, welche vom Vorstand von Artiligno gewählt wird.

Partner & Links

Museen

Partner-Organisationen

Schule für Holzbildhauerei - die Fachschule für gestalterische Holzberufe

Schule für Gestaltung Bern und Biel - Weiterbildungsmöglichkeiten HF Produktdesign

Netzwerk Kleinstberufe

SBFI

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation ist eine wichtige Partnerin von Artiligno. SBFI

Artiligno
Holzkünste Schweiz
Arts du bois Suisse
Arti del legno Svizzera

Fotos: Markus Flück
© artiligno.ch
Stand: 4. 4. 2026